Bundesregierung könnte zögern: Warum es nicht geht, dass Berlin beim UPC den Brexit abwartet
Aktuell deutet die Bundesregierung an, dass sie erst den Brexit abwarten will, bevor das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court – UPC) an den Start gehen darf. Dies ergibt sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Unserer Einschätzung nach ist die Bundesregierung allerdings fest an den Willen des Parlaments gebunden und muss das Ratifizierungsgesetz mit Unterschrift des Bundespräsidenten unverzüglich umsetzen.
In der Diskussion um das UPC deutet sich der nächste Aufreger an: Denn die Bundesregierung sieht vor der Einführung des UPC noch weiteren Abstimmungsbedarf wegen des Brexits. So zitiert finanzen.net die Bundesregierung aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit den Worten, dass „die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen“ des Brexits „geprüft und auf europäischer Ebene abgestimmt werden“ müssen. „Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen“, so der Text weiter. Konkret bedeutet dies, dass sich der UPC-Start weiter verzögern könnte.
Nachdem der Düsseldorfer Rechtsanwalt Björn Ingve Stjerna Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte, stoppte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts den Ratifizierungsprozess. Wenn das Bundesverfassungsgericht – wie zu erwarten ist – das Ratifizierungsgesetz und damit auch das UPC für verfassungsgemäß erklärt, wird Steinmeier das Gesetz unterzeichnen müssen. Damit wäre es dann wirksam. Und die Bundesregierung ist wiederum verpflichtet, verabschiedete Gesetze umzusetzen, d.h. die Ratifizierungsurkunde für Deutschland unmittelbar zu hinterlegen – so ebenfalls geschehen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall des ESM und EU-Fiskalpaktes im Jahr 2012.
Und jetzt deutet Berlin plötzlich weitere Verzögerungen an, wahrscheinlich um den Druck auf Großbritannien in Sachen Brexit zu erhöhen. Dabei ist die parlamentarische Willensbildung in Deutschland abgeschlossen, weitere Diskussionen weder vorgesehen noch notwendig. Nachdem die Abgeordneten des Bundestages ihren Willen bereits zum Ausdruck gebracht haben, kann die Bundesregierung unserer Meinung nach nicht aus eigener Kompetenz das Gesetz suspendieren und seine Wirksamkeit von weiteren Beratungen oder Ergebnissen auf europäischer Ebene abhängig machen. Vielmehr gilt: Bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Ratifizierungsgesetz, ist die Bundesregierung an den Willen des Parlaments gebunden, selbst wenn sie hier noch weiteren Abstimmungsbedarf sähe. Sie kann ein wirksam zustande gekommenes Gesetz nicht faktisch aussetzen. Ein solches Vorgehen würde das Parlament als Gesetzgeber diskreditieren und wäre letzten Endes selbst ein klarer Verfassungsbruch.
Als einzige Möglichkeit bliebe vielmehr nur ein neues parlamentarisches Votum. Denn das Parlament als Gesetzgeber kann natürlich einmal beschlossene Gesetze in einem neuen Verfahren revidieren. Von einer solchen neuen Gesetzesinitiative ist allerdings weit und breit nichts zu erkennen.
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