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News: Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts konstituiert

Alexander Ramsay (SE) zum Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts gewählt, Johannes Karcher (DE) wird stellvertretender Vorsitzender. Nachdem Österreich am 18. Januar 2022 als 13. Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde zum Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) hinterlegt hatte, trat das Protokoll (PAP) am 19. Januar 2022 in Kraft.

Das vorbereitende Komitee zur Einrichtung des EPG hat im Anschluss die Vorbereitungsphase aufgenommen. Vorgestern, am 22. Februar 2022 wurde nun mit der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsausschusses des Gerichts in Luxemburg, dem Sitz des Berufungsgerichts, ein historischer Schritt auf dem Weg zum Einheitlichen Patentgericht vollzogen.

Erste Schritte waren dabei die Verabschiedung der Geschäftsordnung des Ausschusses, die Regeln für die Europäische Patentgerichtsbarkeit (Rules of Procedure), die Regeln über die geeignete Qualifizierung (Litigation Certificate), das Dienst- und Personalreglement des Gerichts sowie die Finanzordnung.

Die Vertragsstaaten wählten Herrn Alexander Ramsay (SE) zum Vorsitzenden des Ausschusses und Herrn Johannes Karcher (DE) zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Für die Ernennung von etwa 90 Richtern und auch des weiteren Personals des Gerichts wird eine Vorbereitungsphase von mindestens acht Monaten angenommen. Ende März 2022 sollen die Gespräche mit den ersten Richterkandidaten für das Gericht geführt werden. Die Gespräche wird der Beratende Ausschuss führen, dessen Mitglieder der Verwaltungsausschuss ebenfalls ernannt hat.

“Mit dem Verwaltungsausschuss wird das Einheitliche Patentgericht handlungsfähig. Dies ist ein weiterer wesentlicher Schritt, damit das Gericht seine Arbeit aufnehmen kann“, sagt Dr. Christof Augenstein. „Unternehmen und insbesondere Patentinhaber sollten nun beginnen, sich mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen.“