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Neuigkeiten im Fall des Paprika-Patents

Grundnahrungsmittel wie Obst und Gemüse werden schon seit Tausenden von Jahren angebaut und verzehrt. Mittlerweile gibt es jedoch auch dabei rechtliche, insbesondere patentrechtliche, Vorgaben zu beachten. Das Europäische Patentamt entfacht durch seine neuste Entscheidung im Fall des Paprika-Patents nun erneut die Debatte um ethische und rechtliche Aspekte des Patentrechts in der Landwirtschaft. Doch was hat es mit dem Paprika-Patent auf sich und wieso ist es so umstritten?

Im Jahr 2013 genehmigte das Europäische Patentamt (EPA) für den Konzern Syngenta ein Patent auf eine insektenresistente Paprikapflanze (EP2140023). Die Insektenresistenz der Paprikapflanze ergab sich aus der Kreuzung einer wilden Paprikapflanze aus Jamaika mit einer kommerziellen Paprikapflanze und einer anschließenden Selektion der gemeinsamen Nachkommen. Kenntnis von der Resistenz erlangte der Konzern durch eine frei zugängliche Datenbank. Das erteilte Patent umfasst die Paprikapflanzen selbst, deren Verwendung, deren Früchte, ihr Saatgut und alle Züchtungsschritte. Damit wurde von Syngenta sowohl der Anbau als auch die Ernte der Pflanzen für sich beansprucht.

Im Jahr 2013 genehmigte das Europäische Patentamt (EPA) für den Konzern Syngenta ein Patent auf eine insektenresistente Paprikapflanze (EP2140023). Die Insektenresistenz der Paprikapflanze ergab sich aus der Kreuzung einer wilden Paprikapflanze aus Jamaika mit einer kommerziellen Paprikapflanze und einer anschließenden Selektion der gemeinsamen Nachkommen. Kenntnis von der Resistenz erlangte der Konzern durch eine frei zugängliche Datenbank. Das erteilte Patent umfasst die Paprikapflanzen selbst, deren Verwendung, deren Früchte, ihr Saatgut und alle Züchtungsschritte. Damit wurde von Syngenta sowohl der Anbau als auch die Ernte der Pflanzen für sich beansprucht.

Im Februar 2023 wurde das Patent nun erneut von der EPA bestätigt und das, obwohl ein solches Patent nach aktueller Rechtsprechung eigentlich nicht mehr zulässig ist. Seit 2017 dürfen für Pflanzensorten, die durch natürliche Methoden wie Kreuzung und Selektion entstanden sind, keine Patente ausgesprochen werden. Patentrechtsfähig sind demnach nur noch Pflanzensorten, die gentechnisch erzeugt wurden. Dabei wird die Gentechnologie patentiert, die genetische Vielfalt und das Saatgut jedoch nicht. Der Konzern Syngenta beantragte das Paprika-Patent jedoch bereits im Jahr 2008 und damit weit vor der neuen Rechtsprechung.

Nichtsdestotrotz sorgt auch die aktuelle Rechtsprechung weiterhin für Unklarheit, denn auch gentechnisch erzeugte Pflanzen können in vielen Fällen genauso auch durch die klassische Kreuzung mit anschließender Selektion entstehen. Ob die gentechnisch erzeugten Pflanzen in diesen Fällen trotzdem patentiert werden dürfen, ist derzeit strittig. Ob und inwieweit sich das Patentrecht in der Landwirtschaft weiter entwickelt, wird sich an zukünftigen Patentrechtsentscheidungen zeigen.