Unser Fokus:
Ihr Fall.

Wir schützen Ihr
geistiges Eigentum.

Kather Augenstein Die Kanzlei für IP.

Wir bringen unsere ganze Erfahrung in Ihren Fall ein. Besonders bei gewerblichen Schutzrechten macht uns niemand etwas vor, denn streitige Verfahren über Patente, Marken, Designs oder wegen unlauteren Wettbewerbs sind unsere Spezialität.

 

Wir sind Berater und keine Hellseher; weil in jedem Fall etwas Überraschendes passieren kann. Manchmal macht der Gegner auch einen Fehler, den man für sich fruchtbar machen kann. Und manchmal gewinnt man erst beim Bundesgerichtshof. Daher arbeiten wir vertrauensvoll und auf Augenhöhe mit unseren Mandanten zusammen, um in jedem einzelnen Fall das Notwendige zu tun und bestmöglich vorbereitet zu sein. Mehr kann man nicht tun. Es sollte aber auch nicht weniger sein.

Höchste Qualität, Leidenschaft und Kreativität – das ist unser Einsatz für Ihren Fall.

Wir sind ein Team, stehen fest zusammen und gemeinsam für Ihr Unternehmen ein.

Unsere Robe ist nicht bloße Dekoration – wir treten regelmäßig vor Gericht auf.

Ihr Team Wir schützen, was Ihnen wichtig ist.

Der Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Betreuung streitiger Verfahren des Gewerblichen Rechtsschutzes mit einem Schwerpunkt im Patentrecht. Wenn ein Wettbewerber eines Ihrer Schutzrechte verletzt, oder Sie sich dem Vorwurf einer Schutzrechtsverletzung ausgesetzt sehen, sind wir für Sie da, um gemeinsam mit Ihnen beste Lösungen zu entwickeln.

Veranstaltungen

Seminare und Vorträge

Wir veranstalten regelmäßig Online-Seminare oder Vorträge in unserer Kanzlei zu aktuellen Themen. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei treten daneben auch häufig auf Tagungen oder Seminaren als Sprecherinnen und Sprecher auf. Sie bieten Ihnen dabei immer einen tiefen Einblick in die Materie und stehen für eine Diskussion zur Verfügung.

Aktuelles | 26.05.2026

Zulässigkeit der Geltendmachung einer eingeschränkten Anspruchsfassung im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Einheitlichen Patentgericht

Das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts („EPG“) hat mit Anordnung vom 27.03.2026 (UPC_CoA_898/2025 – ONWARD v Niche) über die Frage entschieden, ob im Verfahren auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen auch eine nicht eingetragene Anspruchsfassung eines Patents – ggf. hilfsweise – geltend gemacht werden kann.

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Aktuelles | 21.05.2026

Erste Vorlage des EPG an den EuGH – Dyson v Dreame

Mit Beschluss vom 06.03.2026 hat das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in der Sache Dyson v Dreame erstmals Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Die Vorlage betrifft zentrale Fragen der internationalen Zuständigkeit („long-arm jurisdiction“) des EPG sowie die Einordnung eines EU-Bevollmächtigten als mögliche „Mittelsperson“ im Sinne der Durchsetzungsrichtlinie.

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FRAND Datenbank

Hier haben wir für Sie die zentralen Entscheidungen der deutschen Gerichte zu standardessenziellen Patenten zusammengestellt und stellen sie Ihnen auf deutsch und auf englisch zum Download zur Verfügung.

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