Aktuelles
Geheimnisschutz in Patentstreitsachen (§ 145a PatG) – Düsseldorfer Praxis
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EuGH-Vorlagefrage des Landgerichts München zu einstweiligen Verfügungsverfahren – Ändert sich nun der Maßstab für einstweilige Verfügungen im Patentrecht?
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CQI-Bericht (BGH) – informelle Gespräche zwischen ETSI Mitgliedern
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Kather Augenstein wurde Anfang 2016 von fünf etablierten IP-Spezialisten gegründet und besteht nunmehr aus 12 Rechtsanwälten, die ihre Expertise und Erfahrung für Sie vereinen. All unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung in großen Fällen mit bedeutenden Mandanten. Unsere Größe macht uns deutlich flexibler als viele Großkanzleien. Somit konzentrieren wir uns voll und ganz auf jeden einzelnen unserer Mandanten – darauf können Sie sich verlassen.
Am liebsten bearbeiten wir komplexe Fälle. Unsere Leidenschaft ist es, Geflechte zu entwirren, Sachverhalte zu entschlüsseln und den Dingen auf den Grund zu gehen. Wir arbeiten uns tief ein und lassen nicht locker.
Unsere Stärke: Patente, Marken, Design und unlauterer Wettbewerb – bei gewerblichen Schutzrechten macht uns niemand etwas vor. Darauf ist jeder einzelne bei uns spezialisiert.