Kather Augenstein ernennt Carsten Plaga zum 1. Juli 2025 zum Counsel
Seit 2018 ist Carsten Plaga Teil des Teams von Kather Augenstein und berät nationale wie internationale Mandanten umfassend im Patent- und Gebrauchsmusterrecht.
Handelsblatt / Best Lawyers – Die besten Anwälte Deutschlands 2025Kather Augenstein erneut ausgezeichnet in den Kategorien Gewerblicher Rechtsschutz und Konfliktlösung
Das Handelsblatt hat in Zusammenarbeit mit dem renommierten US-amerikanischen Fachverlag Best Lawyers in der 17. Auflage ein jährliches Ranking der führenden Anwältinnen und Anwälte in Deutschland veröffentlicht. Erneut wurde Kather Augenstein in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz sowie Konfliktlösung (Litigation) gelistet.
Neueste Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts zu einstweiligen Maßnahmen
Das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) hat in einer Reihe von Entscheidungen seine Rechtsprechung zu einstweiligen Maßnahmen konkretisiert.
Zur territorialen Reichweite des Unterlassungsanspruchs und die Darlegungs- und Beweislast für den Kläger (R. 13m VerfO und R. 171.1 VerfO), Lokalkammer Paris, Urt. v. 24.04.2025, UPC_CFI_440/2023)
In einem Verfahren betreffend einer Verletzungsklage hatte sich die Lokalkammer Paris mit der Frage der Darlegungs- und Beweislast der Klägerin hinsichtlich der Verletzungshandlungen der Beklagten in einzelnen Mitgliedstaaten zu befassen.
Doppelter Erfolg für Kather Augenstein bei den Managing IP EMEA Awards 2025
Kather Augenstein wurde bei den 20. Managing IP EMEA Awards 2025 in London gleich doppelt ausgezeichnet – mit dem „Impact Case of the Year Europe – Panasonic v OPPO (2024)“ sowie dem „Impact Case of the Year Europe – Mammut Sports Group v Ortovox Sportartikel (2024)“ – und zählt damit erneut zu den führenden Kanzleien im europäischen IP-Recht.
Zu den Voraussetzungen einer drohenden Patentverletzung im Sinne des Art. 62 (1) EPGÜ
Lokalkammer Düsseldorf, Urt. v. 06.09.2024, UPC_CFI_165/2024, UPC_CFI_166/2024 – Novartis / Genentech
In einem Verfahren betreffend den Erlass einstweiliger Maßnahmen hatte sich die Lokalkammer Düsseldorf mit der Frage zu befassen, wann eine Patentverletzung im Sinne des Art. 62 (1) EPGÜ „droht“.
Zur Zustellung der Klageschrift gegenüber ausländischen Beklagten in Verfahren vor dem EPG
Das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) hat sich in einer Reihe von Entscheidungen mit der Frage beschäftigt, welche Voraussetzungen an eine Klagezustellung an Beklagte zu stellen sind, die ihren Sitz außerhalb der EPG- und EU-Mitgliedsstaaten haben.
Wir freuen uns sehr, dass Kather Augenstein im heute veröffentlichten JUVE Patent Ranking Germany 2024 in der Kategorie Litigation: Lawyers mit 5 Stars ausgezeichnet wurde.