Aktuelle News.

Women in ip e.V. feiert 11. Jubiläumstreffen! 

Am vergangenen Freitag feierte women in ip e.V. sein 11-jähriges Bestehen. Bei sommerlichen Temperaturen führte das exklusive Mitglieder-Event Dank einer Vielzahl an Gästen, spannenden Festvorträgen und in einer Traumlocation in der Münchner Innenstadt zu einem rundum gelungenen Abend.

Das Event startete mit einem Grußwort von Frau Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts sowie der anschließenden Begrüßung der fünf women in ip e.V. Vorständinnen Gabriele MohslerClaudia Dr. SchwarzPia BjörkAndrea Zehetner und unserer Managing Partner, Miriam Kiefer LL.M.

Im Anschluss beeindruckte Gerlinde Kaltenbrunner, Profibergsteigerin aus Passion, die als erste Frau alle Achttausendergipfel ohne Zuhilfenahme von zusätzlichem Sauerstoff und ohne Unterstützung von Hochträgern erreicht hat, die Gäste mit ihrem eindrucksvollen Festvortrag, bevor die Jubiläumsfeier in ein Abendessen mit inspirierendem Austausch und Musik überging.

Unsere Kollegin Dr. Katharina Brandt schildert, was sie persönlich von dem Jubiläumstreffen mitgenommen hat:

„Es war ein toller Abend, an dem ich viele der Mitgliederinnen persönlich kennen lernen durfte. Das war für mich gerade als neues Mitglied spannend – ich bin offen und herzlich empfangen worden. Cornelia Rudloff-Schäffer hat im Rahmen ihres Grußwortes persönliche Erfahrungen geteilt, die für mich als Berufseinsteigerin von ganz besonderem Wert sind. Die einzigartige Geschichte von Gerlinde Kaltenbrunner hat mich sehr beeindruckt. Dass sie diese Erlebnisse mit uns geteilt und sich die Zeit genommen hat, auch persönlich mit allen Mitgliedern zu sprechen, war wirklich besonders. Ich freue mich auf die nächsten Veranstaltungen von women in ip e.V. und kann mich für die Organisation nur bedanken.

Auf die nächsten 11 Jahre und viele weitere Zusammentreffen!“

Miriam Kiefer  fügt hinzu: „Ich bin seit 2019 Vorstandsmitglied bei women in ip, da es mir ein besonderes Anliegen ist, gerade jüngere Kolleginnen in ihrem Werdegang zu unterstützen und zu stärken. Es hat sich in den vergangenen Jahren viel getan, Unternehmen und Kanzleien haben Programme aufgesetzt, u.a. um die Vereinbarkeit von Karriere und Familie zu unterstützen. Es gibt aber noch viel zu tun, einigen Frauen fehlt oft der Mut, die berufliche Verantwortung neben der familiären Verantwortung zu übernehmen. Bei women in ip ist neben dem fachlichen Austausch auch der Austausch zu diesen Themen möglich, nach Wunsch auch im Rahmen eines Mentorings.“

Weitere Informationen zu women in ip finden Sie hier.

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IAM Patent 1000: Kather Augenstein unter den weltweit führenden Patentexperten 2022

IAM Patent 1000 – The World’s Leading Patent Professionals und weltweit führender Branchenguide für Patentanwälte, hat zum neunten Mal seine Rangliste veröffentlicht. Kather Augenstein wird erneut in der aktuellen Ausgabe 2022 empfohlen und zählt damit auch in diesem Jahr wieder zur Weltelite der besten Patentexperten im Bereich Patentrechtsverletzung („Infringement“):

IAM bewertet die Rechtsanwälte von Kather Augenstein als „eines der stärksten Teams seiner Art, welches technisch komplexe Fälle bearbeitet und dies dabei einfach erscheinen lässt“.

Fünf Kather Augenstein IP-Anwälte werden in der Liste der 1000 führenden Patentanwälte weltweit empfohlen. Herzlichen Glückwunsch an unsere Partner Dr. Peter KatherDr. Christof AugensteinMiriam Kiefer LL.M., Christopher Weber und Sören Dahm, die als ausgewiesene Experten für Patentverletzungsverfahren im aktuellen Ranking vertreten sind.

„Nach den diesjährigen Nominierungen durch IP Stars , den Top-Platzierungen von The Legal500 und Best Lawyers vom Handelsblatt ist dies eine weitere Auszeichnung in 2021, über die wir uns mit dem gesamten Team sehr freuen“, ergänzt Miriam Kiefer, Managing Partner, Kather Augenstein.

IAM 1000 macht es sich zur Aufgabe, die besten Patentfachleute der wichtigsten Jurisdiktionen zusammenzutragen. Der umfangreiche Rechercheprozess der diesjährigen Ausgabe wurde in einem Zeitraum von fünf Monaten von einem Team aus Analysten durchgeführt und umfasste mehr als 1.800 Interviews mit Patentspezialisten auf der ganzen Welt.

Lesen Sie den vollständigen IAM Patent 1000 Eintrag hier.

Aktuelle News.

Das Urheberrecht schützt Ideen, es schützt – bezogen auf Pop Musik denjenigen Künstler, der als erster eine Idee in ein Werk umgewandelt hat, also Neues geschaffen hat. Dieser Mechanismus stößt mit einer Branche zusammen, die von Inspiration und Weiterentwicklung lebt. Auch weil Akkordfolgen endlich sind, lauert stetig die Gefahr einer Ähnlichkeit – ob gewollt oder nicht. In Zeiten der Digitalisierung ist das Abrufen von Musik wesentlich einfacher, aber eben auch das Kopieren und Umwandeln. Wenn die kleinsten Ähnlichkeiten bereits Urheberrechtsklagen nach sich ziehen, bleibt vom kreativen Schaffensprozess nicht mehr viel – das Beklagen jedenfalls Künstler wie Ed Sheeran.

Urheberrechtliche Streitigkeiten sind nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich komplex, denn für den betroffenen Künstler steht meist viel auf dem Spiel und den Klagenden locken mögliche hohe Abfindungssummen. So kann eine Urheberrechtsverletzung schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Erst kürzlich hat der englische High Court nach vier Jahren die Entscheidung gefällt, dass Sänger Ed Sheeran für seinen berühmtesten Song „Shape of you“ aus dem Jahr 2017 nicht bei Sami Chokri und Ross O’Donoghue und deren Song „Oh Why“ aus 2015 abgekupfert hat. Damit findet ein Streit sein Ende, das Problem wurde jedoch damit nicht aus der Welt geschaffen. Denn an anderer Stelle geht es immer wieder um dieselbe Problematik, dass bekannte Musiker bei weniger Bekannten gestohlen haben sollen. So muss sich aktuell auch Dua Lipa wegen ihres Songs „Levitating“ vor Gericht verantworten. Ebenso Stars wie Mariah Carey oder Katy Perry wurden bereits Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Ein Problemaufriss:

Verletzung von Urheberrechten – das Plagiat

Der EuGH hat im Jahr 2020 im Fall von Kraftwerk gegen Moses Pelham ein Grundsatzurteil gefällt, welches zumindest in der EU für Klarheit sorgen konnte. Wir haben dieses Urteil bereits dargestellt (https://www.katheraugenstein.com/metall-auf-metall-urteil-auf-urteil-der-urheberrechtsstreit-zwischen-kraftwerk-und-moses-pelham/). Grundsätzlich entschied der EuGH, dass „die Vervielfältigung eines – auch nur sehr kurzen – Audiofragments eines Tonträgers durch einen Nutzer grundsätzlich als eine teilweise Vervielfältigung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der RL 2001/29/EG anzusehen ist und eine solche Vervielfältigung somit unter das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers aus dieser Bestimmung fällt“.

Ist also bereits die minimale Inspiration und Übernahme von Harmonik oder eines kurzen Melodieabschnitts ein Plagiat, wenn nicht angegeben wird, wer als Inspiration gedient hat? Zwar kann eine Urgeberrechtsverletzung trotz Übernahme von Audiofragmenten vermieden werden, wenn durch Veränderung des Fragments ein hörbarer Bezug zum ursprünglichen Werk nicht mehr nachvollziehbar ist. Popmusik zumindest lebt jedoch von einfachen Akkordfolgen, die einem schnell aus anderen Liedern bekannt vorkommen mögen. Es muss daher stets die komplexe Frage beantwortet werden: Wo endet die Kunstfreiheit und beginnt die Urheberrechtsverletzung?

Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist, ob zwischen dem Originalwerk und der Adaption ein ausreichender Abstand gegeben ist und ob beide Werke als eigenständig gelten. Maßgeblich für die Abgrenzung ist dabei die Individualität des Werkes und dessen Wiedererkennungswert. Es kommt also darauf an, ob ein durchschnittlicher Hörer das neue Werk als ein solches wahrnimmt oder ob die Ähnlichkeit zum Original unverkennbar ist.

Im Fall von Ed Sheeran hat das Gericht nun entschieden, dass er Teile seines Songs nicht abgeschrieben habe, weder „absichtlich noch unterbewusst“. Das Gericht stützt sich hierbei also rein auf die subjektive Ebene.

Gerichte müssen sich mit der Frage befassen: Wo liegt die Grenze zwischen Kunst und Kopie? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn eine trennscharfe Linie lässt sich kaum ziehen.

Vor diesem Hintergrund hat sich sogar eine eigene Sparte entwickelt, die Gutachten über die Ähnlichkeit von Werken erstellt – und so musiktheoretisch analysiert, was Kopie ist und was nicht. Die Bewertung über die juristische Definition und Abgrenzung von Kunst und Kopie bleibt letzten Endes jedoch den Gerichten überlassen.

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Leaders League zeichnet Kather Augenstein in zwei Kategorien im neuesten Ranking 2022 aus

Die international tätige französische Media- und Ratingagentur Leaders League, die seit mehr als 20 Jahren professionelle Dienstleistungsunternehmen bewertet, hat ihr Ranking für Best Law Firms – 2022 in Germany veröffentlicht.

Kather Augenstein wurde in diesem Jahr erneut zu einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien für Markenrechtsstreitigkeiten und Patentstreitigkeiten ausgezeichnet. Im Bereich Markenrechtsstreitigkeiten wurden die beiden Partner Dr. Christof Augenstein und Sören Dahm für Ihre Expertise empfohlen. Im Bereich Patentstreitigkeiten wurden die Partner Dr. Peter KatherDr. Christof AugensteinChristopher Weber und Managing Partner Miriam Kiefer LL.M. für Ihre Arbeit im aktuellen Ranking besonders hervorgehoben.

Die Me­di­en­gruppe er­stellt in­ter­na­tio­nale Ran­kings und Nach­rich­ten­in­halte für die Rechts-, Fi­nanz-, Tech­no­lo­gie- und Per­so­nalbran­che. Das Un­ter­neh­men ist spe­zia­li­siert auf die Er­stel­lung von Ran­kings und Markt­for­schung, die von ei­ner Viel­zahl von Un­ter­neh­men und Führungskräften bei ih­ren Ent­schei­dun­gen ver­wen­det wer­den. Alle Ran­kings ste­hen kos­ten­los auf lea­ders­lea­gue zur Verfügung.

Wir gratulieren zu dieser besonderen Auszeichnung!

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„The North Face“ „The North Face“ vs. „The Dog Face“

Kann der Sporttreibende und „The North Face“- tragende Hundebesitzer seinen Outdoor-Sport nun im Partnerlook mit seinem Tier betreiben? So könnte man es jedenfalls annehmen, wenn Hundebekleidung mit dem Namen „The Dog Face“ beworben wird. Der Name kommt einem bekannt vor, denn man verknüpft ihn mit der Outdoor- und Lifestyle-Marke „The North Face“ – so sah es jedenfalls der bekannte Kleidungshersteller und zog vor Gericht.

Immer häufiger kommt es vor, dass kleine Unternehmen sich der Bekanntheit großer Marken bedienen, um ihre eigenen Produkte zu bewerben. Das Ausnutzen bekannter Markenzeichen oder eingängiger Formsprache sorgt bei Kunden für ein vertrautes Gefühl, das Kaufverhalten wird beeinflusst. Die ausgenutzte Wertschätzung verschafft weniger etablierten Unternehmen eine bessere Marktposition, ganz zum Ärger der etablierten Marken. Denn die Produkte einer Marke sind kreative Leistungen, die den Unternehmenswert bestimmen. Damit Firmen alleinige Nutzer ihrer innovativen Leistungen bleiben, müssen sie ihr geistiges Eigentum schützen. Diesem Schutz gegen das Ausnutzen der eigenen Bekanntheit dient das Markenrecht.  Geschützt ist eine Marke hiernach, wenn sie eingetragen ist. Das Eintragen kann gemäß dem MarkenG beim Deutschen Patentamt erfolgen, oder auf EU-Ebene – beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Nach Eintragung der Marke gilt der Grundsatz: Mitbewerber dürfen ihre Produkte nicht mehr unter diesem Markennamen bewerben. Geschieht dies dennoch, bestehen unter anderem Unterlassungs- oder auf Geld gerichtete Ansprüche. Wichtig dabei ist, dass nicht nur Markennamen eintragungsfähig sind. Auch Kombinationen aus Wort und Bild oder bloße bildliche Darstellungen wie der „Nike – Swoosh“ können markenrechtlich geschützt sein. So auch im Beispiel „The North Face“, deren Markenname und Logo markenrechtlich geschützt sind.

Das OLG Frankfurt hat in dem vorliegenden Fall nun durch Beschluss entschieden, dass Tierbekleidung nicht mit „The Dog Face“ vermarktet werden darf. Zunächst hatte das LG Frankfurt anders entschieden und in einem durch „The North Face“ angestrebten Eilverfahren deren geltend gemachte Unterlassungsansprüche abgewiesen. Diese Entscheidung änderte das OLG Frankfurt auf die Beschwerde hin dahingehend ab, dass die Tierbekleidungsfirma es nun zu unterlassen habe, Markenname und das bekannte Logo zu verwenden. Zwischen „The Dog Face“ und „The North Face“ bestehe eine Ähnlichkeit, wodurch eine Beeinträchtigung von „The North Face“ und ein Ausnutzen der Bekanntheit in „parasitärer Weise“ erfolge.

Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Gericht aus, „The North Face“ sei eine bekannte Marke im Sinne der Unions-Marken-Verordnung [VO (EU) 2017/1001]. Sie sei einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt.

Zwar besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Namen „The North Face“ und dem von dem Tierbekleidungshersteller benutzten Namen „The Dog Face“. Denn die Worte „Dog“ und „North“ unterscheiden sich erkennbar. Die exakte Kopie ist für einen Unterlassungsanspruch nach Artikel 9 Abs. 2 lit. c) der Verordnung allerdings keine Voraussetzung. Ausreichend ist eine Ähnlichkeit, die bei den beteiligten Verkehrskreisen bewirkt, dass eine gedankliche Verknüpfung zwischen beiden Zeichen entsteht. Dies sei der Fall, so das OLG Frankfurt. Zwar unterscheiden sich die Worte „Dog“ und „North“ erkennbar für Dritte. Die Ähnlichkeit liege darin, dass sich die Wortfolge „The Dog Face“ deutlich erkennbar an „The North Face“ anlehne. Aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Verfügungsmarke und da außerdem zwischen den angebotenen Waren eine gewisse Ähnlichkeit bestehe, geht das Gericht davon aus, dass die beiden Unternehmen gedanklich miteinander verknüpft werden.

Von dieser Verknüpfung darf das Tierbekleidungsunternehmen nun nicht mehr profitieren. Vielleicht bringt The North Face aber ja bald seine eigene Tierbekleidungslinie heraus. Dann können Sporttreibende tatsächlich bald im Partnerlook mit ihrem Hund auftreten.

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LEL 2022: Christoper Weber auf seinem 1500km-Langstreckenrennen in unter 120 Stunden von London > Edinburgh > nach London

Vom 7. bis 12. August fand die diesjährige Ausgabe von LEL 2022statt. LEL ist eine über 1500 km lange Strecke quer durch das Vereinigte Königreich zwischen den berühmten Hauptstädten Englands und Schottland. Dabei ist LEL kein Radrennen der klassischen Art mit Support-Fahrzeugen auf abgesperrten Strecken, sondern eine Ausdauerherausforderung (Audax-Event) für self-supported Radfahrer, die damit nicht nur ihre körperliche und geistige Ausdauer, sondern auch ihre Unabhängigkeit innerhalb eines knapp bemessenen Zeitlimits unter Beweis stellen.

Neben dem eindrucksvollen Trailer der Organisatoren haben wir unseren Partner Christopher Weber interviewt wie es ihm auf seiner Tour ergangen ist.

Fotos: Vor dem Start frohen Mutes – in dunkler Nacht schon zurück nach England

CHRISTOPHER, WAS HAT DICH DAZU BEWEGT BEI LEL 2022 TEILZUNEHMEN UND WIE SCHAFFST DU ES, DEINE TRAININGSZEIT MIT FAMILIE, BERUF UND GGF. ANDEREN HOBBIES IN EINKLANG ZU BRINGEN, UM DICH AUF SOLCH EIN SPORTEVENT VORZUBEREITEN?

LEL ist sicherlich eines der bekanntesten Ultra-Langstrecken-Events und zieht deshalb Fahrer aus aller Welt an. Ich habe Argentinier und Australier, Letten und Japaner, Malaien und US-Amerikaner, Italiener und Norweger, Inder und Südafrikaner getroffen. Die Liebe zur Herausforderung, zur Langstrecke, zu dieser besonderen Erfahrung verbindet die Teilnehmer, bei allen Unterschieden hinsichtlich der Kultur, aber auch der spezifischen Raderfahrung. Es ist für einen Malaien etwas anderes bei 6° C durch die Nacht zu fahren, als für eine Norwegerin. Es ist für eine Inderin etwas anderes durch 37° C Mittagshitze zu fahren, als für einen Norddeutschen. Auch Wind und Berge werden je nach Erfahrung anders empfunden.

Gleichzeit wird LEL von einem Verein mit Hilfe von Freiwilligen organisiert. Es ist keine Veranstaltung mit Rundum-Sorglos-Paket und entsprechender Anspruchshaltung der Teilnehmer, sondern eine freundliche, begeisterte und begeisternde Veranstaltung.

Das alles fand ich sehr anziehend. Dazu kam, dass ich vor 3 Jahren, als ich mich angemeldet habe, einigermaßen in Form gewesen bin und etwas übermütig. Tja, was seitdem passiert ist, wissen wir alle nur zu gut. Und bei allem Unheil war das ganz zuletzt auch der sportlichen Form nicht förderlich, so dass ich doch mit einiger Furcht vor der eigenen Courage an den Start gegangen bin. Denn etwas mehr „Training“ als ins Büro zu pendeln oder mal morgens um 6 Uhr eine rasche Runde oder mal eine „Weekend-Warrior“ Ausfahrt war für mich einfach nicht drin im letzten Jahr. Aber entsprechend intensiv habe ich teilweise die Wochenenden gestaltet.

Fotos: The Wolds – Fortschritte bei den Höhenmetern – englische Hochmoore

WIE BIST DU MIT DEINEM EQUIPMENT NACH ENGLAND GEKOMMEN UND WIE VERLIEF DEIN START?

Am Freitag ging es mit Auto und Fähre und den Rädern nach England. Anmeldung und letzte Testfahrt am Samstag, noch dreimal die Ausrüstung und die Taschen prüfen und neu packen und danach habe ich ordentlich die Beine hochgelegt und mich mit Fastfood gestärkt ? Gestartet sind wir dann am Sonntag ab 6 Uhr, ich hatte meinen Wunschstartplatz um 9:45 Uhr bekommen. Das fand ich gut, um ausschlafen zu können. Außerdem konnte ich so zum Start mehr Fahrer:innen überholen, als umgekehrt, was ich psychologisch hilfreich fand. Ich war unendlich erleichtert, als es endlich los ging, denn so aufgeregt wie vor dem Start kenne ich mich selbst überhaupt nicht. Ich denke, es ist einigen bekannt, wie ruhig ich sonst etwa bei Verhandlungen bin … Aber das hier war wirklich, wirklich weit außerhalb meiner Comfort-Zone.

Weil man auf der Strecke jederzeit in der Lage sein muss, sich selbst zu helfen, ist ordentlich Gehirnschmalz in die Ausrüstung geflossen. Beispielsweise hatte ich Werkzeug, Ersatzteile, Ersatzrücklichter, eine selbstgelötete Ladestation für den Dynamo, einen Rettungsbiwaksack, Sportkopfhörer und ca. 45 andere Sachen dabei.

Fotos: 48h/750km – Hi there! – Sprint durch ein Dorf

1500 KM SIND EINE LANGE STRECKE. WIE IST ES DIR AUF DER TOUR ERGANGEN UND WIE HAST DU DIE EINZELNEN STRECKENETAPPEN BEWÄLTIGT?

Ich wollte mir am Anfang ein schönes Zeitpolster erfahren, um den Druck aus dem Zeitlimit zu nehmen. Deshalb habe in der ersten Etappe über 360 km und nach kurzem Schlaf innerhalb in der ersten 24 Stunden gut 420 km abgeliefert. Ab da wurde es sehr, sehr hügelig. Es ging durch Hochmoore, The Wolds und durch die Northern Pennines, ein Mittelgebirge, und dann auch schon nach Schottland, in die sogenannten Lowlands. So low fand ich die aber nicht. Nach weiteren 2 Stunden Schlaf und insgesamt 48 Stunden und ca. 750 km waren dann schon die ikonischen Brücken über den Firth of Forth hinter Edinburgh in Sicht!

Hinter Edinburgh lag der Streckenwendepunkt. Von dort ging es mitten durch das schöne, aber sehr geschäftige Edinburgh wieder in die Berge und zurück nach England, wo ich am Mittwochmorgen gegen 3 Uhr wieder einen Kontrollpunkt erreichte. Der war jedoch sehr überfüllt, so dass mir nur draußen ein Schlafplatz blieb.  Durchgeschwitzt bei ein paar Grad und mit zwei Decken hat mir das nicht gereicht, so dass ich etwas unterkühlt aufgestanden bin und mich nach 2 Stunden wieder auf den Weg machte. Nach 3 Stunden in der ersten Nacht und 2 Stunden in der zweiten Nacht war das dann doch etwas wenig Schlaf und ich musste mich mehrmals neben der Wegstrecke auf einer Wiese ausruhen. In den Bereich fielen auch die wohl anstrengendsten Etappen der Tour, galt es doch steile Anstiege durch die Northern Pennines und dann auch noch durch die Howardian Hills zu bewältigen. Schieben wäre sicherlich schlauer gewesen, aber man ist ja Radfahrer.

Jedenfalls hatte ich mir bis dahin ein sehr komfortables Zeitpolster erfahren und konnte auf den Modus „genießen“ umschalten. Von da an habe ich an absolut jeder Streckenkontrolle so viel gegessen, wie ich konnte, meistens zwei Hauptgerichte und Nachtisch. Alle ungefähr 200 km habe ich mich auch für ca. 2 Stunden antizyklisch in einen Schlafsaal gelegt, so dass ich durch Schnarcher nicht gestört wurde. So kam ich gut und stetig voran und das Zeitlimit war nie wirklich in Gefahr. Es kamen allerdings die üblichen Langstrecken Wehwehchen dazu. Klar, die Sitzfläche und die Hände und auch mal die Füße, oder die Knie, oder eine Schulter oder der Magen. Irgendwas ist ja immer. Vor allem die Hände haben einiges abbekommen auf den schottischen Buckelpisten. Da war es doch sehr schwierig den Reifen zu wechseln, bei der ersten Panne. Es wurde nicht leichter bei der zweiten Panne. Aber abgesehen davon bin ich von sämtlichen technischen Schwierigkeiten verschont geblieben.

Angetan bin ich von der elektronischen Schaltung, ohne meine Hände noch mehr zu tun gehabt hätten. Außerdem ist die Batterie nach über 1.500 km noch mehr als halb voll. Und geschaltet wurde auf der Strecke mit über 14.500 Höhenmetern natürlich ganz ordentlich.

Gegen Ende der Tour kam noch mal richtig, richtig Spaß auf. Sowohl in den The Fens (einer flachen, windanfälligen Gegend mit Wiesen, Kanälen und Windmühlen), als auch um Cambridge herum und Richtung Ziel war es entweder flach oder nur gerade so wellig, dass es fordernd war, aber ohne weitere zweistellige Steigungen. Mit einer letzten, mit 3,5 Stunden sehr ausführlichen Schlafpause im Rücken, habe ich dann am letzten Morgen die letzten 110 km in Angriff genommen und dabei auch einen vernünftigen Schnitt abgeliefert. Auf den letzten 50 km wird man ohnehin von der Euphorie getragen und so kam ich mit einem großen Grinsen und sprintend im Ziel an.

Foto: Alle Kontrollen abgestempelt!

LEL 2022 IST SICHERLICH EIN GROSSER TEST FÜR GEISTIGE UND KÖRPERLICHE BELASTBARKEIT, BEI DER MAN FÄHIGKEITEN UND ERFAHRUNGEN EINSETZEN MUSS. ALLE ACHTUNG UND HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH CHRISTOPHER, DU HAST ES GESCHAFFT! WAS GING DIR IM ZIEL DURCH DEN KOPF UND HAST DU DICH MITTLERWEILE VON DEN STRAPAZEN ERHOLT

Ich war vorher nicht davon ausgegangen, es unbedingt zu schaffen. Dafür kann auf so einer langen Fahrt einfach viel zu viel schiefgehen, was man selbst nicht unter Kontrolle hat. Auch war fraglich, wie man mit dem Schlafmangel zurechtkommt. Und meine längste Strecke vorher war nicht einmal ein Drittel so lang. Und schließlich schafft es ja gerade mal die Hälfte der Teilnehmer innerhalb des Zeitlimits ins Ziel und das sind ja auch alles keine Anfänger.

Die Zweifel waren alle wie weggeblasen, als es einmal losging. Von da an hatte ich nicht eine Sekunde Zweifel, ob ich es schaffe. Ich habe mit allem was ich habe so fest an den Erfolg geglaubt, dass es sich wie sicheres Wissen anfühlte. So bin ich auch trotz des Schlafmangels und der Anstrengung nie in mentale Schwierigkeiten geraten, habe nie Zugverbindungen rausgesucht oder gehadert, sondern immer nur an den nächsten Schritt gedacht. Ich glaube, diese subjektive Komponente hat es mir im Endeffekt objektiv leichter gemacht. Und körperlich kann man es mit den unsterblichen Worten der Legende Jens Voigt sagen: „Shut up, legs!“ Nur, dass das irgendwann nicht mehr ausreichte, sondern noch ein paar Körperteile mehr aufgezählt werden mussten, haha.

Foto: Christopher Weber nach 119 Stunden, 1.540 km, 14.500 Höhenmetern und 30 Minuten nach Zielankunft. (Photo Credit Charlotte Barnes, https://www.charlottebarnes.co.uk/lel2022hardriders)

Im Ziel war ich nicht stolz oder erleichtert oder sonst irgendetwas was man so spezifisch in Wort fassen könnte. Einfach nur unfassbar glücklich. Dem Stolz steht auch entgegen, dass LEL als Herausforderung einem doch eine ordentliche Portion Demut lehrt. Erholt habe ich mich erstaunlich schnell. Im Wesentlichen habe ich Schlaf nachgeholt.

Nicht geschafft hätte ich es ohne die vielen aufmunternden und witzigen Nachrichten von Familie, Freunden und Kollegen aus der Heimat und die Freundlichkeit von Fremden, sei es durch ihre Hilfe beim Reifenwechsel oder einfach mal sich nett unterhalten bei einer Nachtetappe, die sich hinzog wie Kaugummi. Es gab viele absolut faszinierende Dinge und Geschehnisse, sowohl in der Natur als auch rein menschlich. Ich werde sicher sehr lange an diese Erfahrung zurückdenken.

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Vorbereitungen auf das Einheitspatentsystem:  Miriam Kiefer LL.M. hält den Auftaktvortrag einer Online Seminarreihe der Japanischen Außenhandelsorganisation (JETRO)

Nach längerer Diskussion werden das Einheitspatent (UP) und das einheitliche Patentgericht (UPC) voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres starten. Auf Einladung der Japanischen Außenhandelsorganisation (JETRO) hat Miriam Kiefer den Auftaktvortrag zum Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht gehalten. Die Seminarreihe stößt auf großes Interesse bei japanischen Unternehmen, rund 170 Teilnehmer haben sich zugeschaltet.

Die insgesamt drei terminierten Vorträge konzentrieren sich im Schwerpunkt auf die prozessualen Aspekte des Verfahrens vor dem Einheitlichen Patentgericht und richten sich vor allem an japanische Anmelder, um ihre zukünftigen Anmelde- und Prozessstrategien zu überdenken.

In Ihrem Vortrag ging Miriam Kiefer LL.M. insbesondere auf die allgemeine Struktur des UPC und den üblichen Verfahrensablauf ein, einschließlich des materiellen Rechts des UPC Agreements und der Sprachenregelung. Ihre Präsentation schloss sie mit Überlegungen zu den Vor- und Nachteilen des Opt-outs. Zahlreiche Fragen aus dem Teilnehmerkreis bestätigten das große Interesse der Zuhörer.

Die Seminarreihe wird im September von Dr. Christof Augenstein fortgesetzt.

Der zweite Vortrag wird sich mit den allgemeinen Verfahrensregeln sowie mit den Einzelheiten des Verfahrens, insbesondere mit der Bedeutung des Zwischenverfahrens befassen. Der dritte Vortrag im Oktober schließlich wird auf die besonderen Verfahrensarten eingehen, wie z.B. Versäumnisurteil, einstweiliges Verfügungsverfahren und isoliertes Nichtigkeitsverfahren und mit Ausführungen zu den Verfahrenskosten abschließen.

Alle Vorträge werden in englischer Sprache gehalten und aufgezeichnet. Zudem steht den Teilnehmern eine Simultanübersetzung ins Japanische zur Verfügung.

PROGRAMMÜBERSICHT:

Dienstag, 20. September 2022 – Von der Klageerwiderung über das Zwischenverfahren bis zur mündlichen Verhandlung

Referent: Dr. Christof Augenstein

Sprache: Englisch (Simultanübersetzung ins Japanische)

Uhrzeit: 9:00-11:00 Uhr (britische Zeit)/10:00-12:00 Uhr (europäische Zeit) / 17:00-19:00 Uhr (japanische Zeit), via ZOOM

 

Dienstag, 4. Okt. 2022 – Besondere Verfahrensarten und Kosten des Verfahrens

Referent: Dr. Christof Augenstein

Sprache: Englisch (Simultanübersetzung ins Japanische)

Uhrzeit: 9:00-11:00 Uhr (britische Zeit)/10:00-12:00 Uhr (europäische Zeit) / 17:00-19:00 Uhr (japanische Zeit), via ZOOM

Bereits im Juni gab Miriam Kiefer LL.M. in einen 90-minütigen Vortrag einen vorbereitenden Überblick zur Reform des Patentgesetzes in Deutschland. „In der anschließenden Diskussion über die Entwicklung der Rechtsprechung bei den Instanzgerichten wurde die Bedeutung der Reform für die Unternehmen widergespiegelt und mit den Teilnehmern diskutiert“, so Miriam Kiefer.

JETRO (Japan External Trade Organization), wurde 1958 vom japanischen Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) eingerichtet, um die japanischen Exportbemühungen zu unterstützen und zu fördern. Im 21. Jahrhundert hat sich der Schwerpunkt von JETRO auf die Förderung ausländischer Direktinvestitionen in Japan und auf die Unterstützung kleiner bis mittlerer japanischer Unternehmen bei der Maximierung ihres globalen Exportpotenzials verlagert. JETRO hat 76 Auslandsniederlassungen in 55 Ländern weltweit sowie 48 Niederlassungen in Japan, einschließlich der Hauptsitze in Tokio und Osaka. In Deutschland ist JETRO mit drei Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf und München vertreten.

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The Pharmaceutical Intellectual Property and Competition Law Review: Christopher Weber und Dr. Benjamin Pesch publizieren zu jüngsten Entwicklungen des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrechts im pharmazeutischen Sektor in Deutschland

Die Fachpublikation The Pharmaceutical Intellectual Property and Competition Law Reviewist ein jährlich erscheinender, gebunden und online verfügbarer Leitfaden zu rechtlichen und marktbezogenen Entwicklungen in den wichtigsten Rechtsordnungen im pharmazeutischen Sektor weltweit. Als Jahresrückblick bietet die Publikation eine detaillierte Analyse der jüngsten Entwicklungen in der Gesetzgebung und ihrer Auslegung durch die nationalen Behörden in der ganzen Welt und soll Anwendern einen Einblick in zukünftige Trends geben.

Er dient als ein nützliches Instrument für das Management globaler Risiken in diesem Bereich und analysiert die Schlüsselelemente der relevanten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in den wichtigsten Rechtsordnungen weltweit. Die Publikation deckt mit ihren insgesamt 11 Kapiteln viele wichtige europäische und internationale Jurisdiktionen ab. In Kapitel 4 beleuchten unser Partner Christopher Weber und unser Counsel Dr. Benjamin Pesch auf Basis ihrer Expertise im Pharmabereich die aktuellen Entwicklungen im deutschen Markt.

„Der Pharmazeutische Sektor ist einer der globalsten Wirtschaftszweige, in dem viele Unternehmen in Dutzenden von Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Gesundheitssystemen tätig sind. Im Bereich des Patentrechts gibt es mehrere bemerkenswerte Entwicklungen, da ist auf der einen Seite die Reform des Unterlassungsanspruchs und auf der anderen Seite steht der Start des UPC bevor. Somit erhöhen sich Chancen und Risiken für Patente, die diesem neuen System angeschlossen sind“, so Christopher Weber.

„Wir beraten und vertreten unsere Mandanten gerade auch vor diesem Hintergrund und freuen uns besonders, hier auch kartellrechtliche und arzneimittelrechtliche Perspektiven aufzeigen zu können“, ergänzt Dr. Benjamin Pesch.

Einen detaillierten Einblick in das deutsche Kapitel erhalten Sie hier. Auszüge der Publikation werden auch im Rahmen unserer Partnerschaft auf Lexology veröffentlicht. Bei Interesse eines gebundenen Buchexemplars stehen Ihnen unsere beiden Autoren zur Verfügung:

weber@katheraugenstein

pesch@katheraugenstein

Zu The Law Reviews:

The Law Reviews ist ein Expertennetzwerk, das über 108 Rechtsgebiete in mehr als 130 Ländern weltweit abdeckt und sich an Praktiker wendet, die über ihre eigenen Grenzen hinauszublicken und strategische Lösungen in ausländischen Rechtsordnungen suchen.

Vordenker aus den weltweit führenden Anwaltskanzleien analysieren globale Rechtsfragen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Law Reviews sind ein unverzichtbares Informationsinstrument für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Regierungen und Unternehmensverantwortliche.

Die Redakteure von The Law Reviews sind international anerkannte Branchenexperten in den wichtigsten Praxisbereichen.

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Dr. Benjamin Pesch wird von Managing Intellectual Property zum zweiten Mal als Rising Star 2022 ausgezeichnet 

Wir freuen uns sehr, dass Managing Intellectual Property, eine der international renommiertesten IP-Publikationen, Dr. Benjamin Pesch mit dem Titel Rising Star 2022 ausgezeichnet hat. Dies ist bereits das zweites Jahr in Folge, in dem Dr. Benjamin Pesch die Auszeichnung als Rising Star erhält.

Mit der IP Stars Rising Stars-Liste werden jedes Jahr herausragende Persönlichkeiten mit weniger als 10 Jahren Berufserfahrung aus dem Bereich des gewerblichen Rechtschutzes hervorgehoben. „Benjamin Pesch hat in unserer Kanzlei erfolgreich zu einigen der anspruchsvollsten und komplexesten Mandate im Bereich IP beigetragen“, so Miriam Kiefer, Managing Partner. „Eine solche Anerkennung erneut zu erreichen, ist ein großartiges Zeichen dafür, dass sich das Engagement unseres IP-Teams für die Förderung künftiger Talente als erfolgreich erwiesen hat.“

In der Publikation „Rising Stars“ werden mehr als 600 IP-Anwälte und über 300 Kanzleien vorgestellt. Managing Intellectual Property bewertet IP-Anwälte auf der Grundlage einer unabhängigen, nach Gewichtungen vorgenommenen Überprüfung eingereichter Forschungsarbeiten, Marktfeedback, Befragungen von Mandanten und Wettstreitern sowie öffentlich zugänglicher Informationen.

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Patent auf Braugerste: Weiterhin Unklarheiten bei der Vergabe von Biopatenten

Patent aufs kühle Blonde – geht das? Vergabe von Biopatenten weiterhin nicht abschließend geklärt. Des Deutschen liebstes Getränk ist das Bier – genauer gesagt das Pils, und das feiert in diesem Jahr seinen 180. Geburtstag. Wir nehmen dieses Jubiläum und das erst kürzlich stattgefundene Oktoberfest zum Anlass, einen Blick auf die patentrechtliche Seite des Getränks zu werfen.

Sogenannte Biopatente, also Patente im biotechnologischen Bereich, stehen immer wieder im Mittelpunkt von gesellschaftspolitischen Debatten. Regelmäßig legen Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen Beschwerden gegen Biopatente im Lebensmittelbereich ein. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Frage nach der Patentierbarkeit von Pflanzen aus konventioneller Zucht.

Patentschutz für Mutationen?

Bei der Klärung dieser Frage ist der Artikel 53 (b) EPÜ von großer Relevanz. Nach diesem ist ein Patentschutz für Pflanzensorten oder Tierrassen sowie biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren nicht möglich. Mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse sind demgegenüber patentierbar. Mit dieser Regelung soll die biologische Vielfalt geschützt werden.

In der Praxis ist diese vom Art. 53 (b) vorgenommene Trennung jedoch weitaus komplexer als sie auf den ersten Blick erscheint und führt zu der von Kritikern oft monierten Tatsache, dass der Patentschutz traditionelle Züchtung und Vielfalt zurückdrängt. Denn: Während die technischen Schritte vor oder nach dem Kreuzungs- oder Selektionsverfahren patentierbar sind, so ist jeder Kreuzungsschritt in der Zucht ein Hindernisgrund für Patentierbarkeit. Das führt in der Folge dazu, dass technische Auswahlverfahren oder Product-by-Process-Ansprüche sowie technisch induzierte Mutationen, die patentierbar sind, in den Fokus geraten.

Braugerste unter Patentschutz.

So haben die großen Bierkonzerne Heineken und Carlsberg über ein Dutzend Patente auf Braugerste-Mutationen angemeldet. Gegen Einige regt sich Widerstand, beispielsweise gegen das Patent „Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid“ (EP2373154). Ein Bündnis aus 35 Aktionspartnern hatte vor dem Europäische Patentamt (EPA) Beschwerde dagegen eingereicht. Nach Ansicht der Beschwerdeführer gelte in diesem Patent eine genetisch zufällige Anpassung, die aus herkömmlicher, konventioneller Züchtung stammt, als Erfindung. Es sei zu befürchten, dass die gesamte biologische Vielfalt bei Nutzpflanzen beeinträchtigt wird, wenn Patentschutz die klassische Züchtung zurückdränge.

Laut Patentbeschreibung beziehe sich jedoch die Erfindung auf Gerstenpflanzen, die eine Mutation im Gen tragen. Diese ermögliche eine Herstellung von Getränken mit besseren Geschmacksprofilen sowie eine nennenswerte Verringerung des thermischen Energieeinsatzes im Herstellungsverfahren von Bier.

Entscheidung des EPA.

Am 8. Juni 2021 wies die Technische Beschwerdekammer des EPA die Beschwerde gegen das Patent von Heineken und Carlsberg zurück. Damit bestätigte das Amt die Patentierbarkeit von Pflanzen mit Mutationen, die Einfluss auf die Geschmacksbildung haben, versäumte es jedoch, die grundsätzliche Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen aus konventioneller Züchtung zu klären.

Das EPA hat in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen vergeben, die nicht gentechnisch, sondern konventionell erzeugt wurden. Im vorliegenden Fall wurde die natürliche Mutation der Gerstensorte dadurch ausgelöst, dass die Mutationsrate künstlich beschleunigt wurde. Das reichte dem Amt zur Patentierbarkeit.

Es wird deutlich: Obwohl die europäischen Patentgesetze es verbieten, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als Erfindung zu beanspruchen, gibt es zahlreiche Schlupflöcher. Es mangelt an einer klaren Unterscheidung zwischen zufälligen Mutationen und gentechnischen Anwendungen.

Kritik und Folgen.

In Deutschland hat die Vorgängerregierung der jetzigen Bundesregierung klargemacht, dass sie keine Patente auf konventionelle Züchtungen will. Die meisten anderen Staaten der 38 Vertragsnationen der europäischen Patentbehörde teilen diese Sicht. Um das beim Patentamt durchzusetzen, bedarf es aber einer klaren politischen Weisung, welche bislang ausbleibt.

Ändert sich nichts, befürchten Kritiker eine Verdrängung von klassischer Züchtung und der betroffenen Landwirte, Züchter oder Bierhersteller. Gerade kleine Privatbrauereien haben häufig nicht die nötigen finanziellen Mittel, eigene Patente anzumelden sowie für die damit verbundenen, im Streitfall eventuell anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten aufzukommen.